Ein Mieter hatte an dem Balkongitter des zur Straße liegenden Balkons ihrer Wohnung von außen sichtbar eine Solarlichterkette angebracht. Sie bestand aus sechzehn durch ein Kabel verbundenen verschieden farbigen runden Leuchtkörpern auf einer Gesamtlänge von drei Metern. Der Vermieter verlangte die Entfernung der Lichterkette, da es sich bei dieser um eine bunte Partylichterkette, die den seriösen Eindruck des Hauses beeinträchtige, handele.
Vor Gericht scheiterte der Vermieter auf ganzer Linie. Das Gericht führte aus:
Vor Gericht scheiterte der Vermieter auf ganzer Linie. Das Gericht führte aus:
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG Eschweiler, 01.08.2014 - Az: 26 C 43/14
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


