- Mietrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen
Blumentöpfe auf der Fensterbank sind zulässig!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das OLG Köln hat entschieden, dass es „dem normalen Gebrauch unterliegt, wenn Blumentöpfe und dergleichen auf Fensterbänken abgestellt und gegossen werden“. Es besteht daher auch kein Schadensersatzanspruch des Vermieters für die Beseitigung von hierbei entstandenen Flecken auf Holzfensterbänken. Es ist Sache des Vermieter hier entsprechend z.B. mit dem Auftragen einer Dickschicht Schäden vorzubeugen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe