Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.557 Anfragen

Aufstellung von Pflanztrögen auf Fensterbänken ist nicht zulässig

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein Vermieter kann gemäß § 541 BGB verlangen, dass ein Mieter die auf den Außenfensterbänken sowie auf dem aus Kieselsteinen bestehenden Spritzschutzbereich abgestellten Pflanzen und Pflanzentröge entfernt. Er kann gemäß § 541 BGB weiter verlangen, dass der Mieter es in Zukunft unterlässt, dort Pflanzen und Pflanzentröge aufzustellen. Außerhalb des angemieteten Bereichs dürfen Pflanzen nur mit Einwilligung des Vermieters aufgestellt werden (vgl. AG Schöneberg, 11.10.2001 - Az: 13 C 367/05). Fensterbänke und Spritzschutzbereich sind nicht mitvermietet.

Offen bleiben konnte im zu entscheidenden Fall, ob der Mieter dann die Zustimmung zum Aufstellen von Blumenkästen auf den Außenfensterbänken der gemieteten Wohnung verlangen kann, wenn diese in üblicher Weise aufgestellt werden und offensichtlich keine Beeinträchtigung für die Fensterbänke darstellen. Dies war hier nicht der Fall, da die vom Mieter aufgestellten Pflanzentröge über die Fensterbänke hinausragten und in ihrer Größe deutlich über das hinausgingen, was üblicherweise auf Fensterbänken gestellt wird.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Berlin-Lichtenberg, 15.11.2005 - Az: 14 C 384/05

ECLI:DE:AGBELB:2005:1115.14C384.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant