Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 394.108 Anfragen

Kein Katzenverbot in der Mietwohnung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter kann die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht grundsätzlich verbieten. Gehen von dem Tier keine Belästigungen aus, ist die Haltung zu dulden.

Bei der maximalen Anzahl der gehaltenen Katzen kommt es auf die Wohnungsgröße an, ein bis zwei sind i.a. zumutbar.

Es stellt aber ein vertragswidriges Verhalten dar, wenn in einer Drei-Zimmer-Wohnung sieben Katzen gehalten werden. In einem solche kann der Vermieter nach vorheriger Abmahnung auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen klagen (§ 550 BGB a.F. bzw. § 541 BGB).


AG Berlin-Lichtenberg, 31.07.1996 - Az: 8 C 185/96

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.108 Beratungsanfragen

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...

Verifizierter Mandant

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant