Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.765 Anfragen

Kein Katzenverbot in der Mietwohnung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter kann die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht grundsätzlich verbieten. Gehen von dem Tier keine Belästigungen aus, ist die Haltung zu dulden.

Bei der maximalen Anzahl der gehaltenen Katzen kommt es auf die Wohnungsgröße an, ein bis zwei sind i.a. zumutbar.

Es stellt aber ein vertragswidriges Verhalten dar, wenn in einer Drei-Zimmer-Wohnung sieben Katzen gehalten werden. In einem solche kann der Vermieter nach vorheriger Abmahnung auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen klagen (§ 550 BGB a.F. bzw. § 541 BGB).


AG Berlin-Lichtenberg, 31.07.1996 - Az: 8 C 185/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim