Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.339 Anfragen

Kein Katzenverbot in der Mietwohnung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter kann die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht grundsätzlich verbieten. Gehen von dem Tier keine Belästigungen aus, ist die Haltung zu dulden.

Bei der maximalen Anzahl der gehaltenen Katzen kommt es auf die Wohnungsgröße an, ein bis zwei sind i.a. zumutbar.

Es stellt aber ein vertragswidriges Verhalten dar, wenn in einer Drei-Zimmer-Wohnung sieben Katzen gehalten werden. In einem solche kann der Vermieter nach vorheriger Abmahnung auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen klagen (§ 550 BGB a.F. bzw. § 541 BGB).


AG Berlin-Lichtenberg, 31.07.1996 - Az: 8 C 185/96

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant