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Alle Mitbewohner müssen im Räumungstitel stehen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Beantragung eines Räumungstitels gegen einen trotz Kündigung auszugsunwilligen Mieters muß darauf geachtet werden, alle selbstständigen Mitbesitzer zu nennen. Hierzu gehören auch volljährige Kinder des Mieters, die in zulässiger Weise im Haushalt wohnen. Nennt ein Räumungsurteil nur den Hauptmieter als Räumungsschuldner, so kann dieser nicht gegen die anderen selbstständigen Mitbesitzer vollstreckt werden.


AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - Az: 33 M 8070/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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