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Keine Belästigung durch Balkonbepflanzungen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mieter dürfen grundsätzlich auf dem Balkon Blumenkästen oder Blumentöpfe aufstellen oder befestigen.

Allerdings muss dies auf eine Art und Weise geschehen, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können.

Zudem ist zu vermeiden, dass Nachbarn durch die Balkonbepflanzungen gestört oder beeinträchtigt werden.

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin musste eine Mieterin demnach ihre Balkonbepflanzungen so zurückschneiden, dass diese nicht mehr über die Brüstung des Balkons hängen.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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