Mieter dürfen grundsätzlich auf dem Balkon Blumenkästen oder Blumentöpfe aufstellen oder befestigen.
Allerdings muss dies auf eine Art und Weise geschehen, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können.
Zudem ist zu vermeiden, dass Nachbarn durch die Balkonbepflanzungen gestört oder beeinträchtigt werden.
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin musste eine Mieterin demnach ihre Balkonbepflanzungen so zurückschneiden, dass diese nicht mehr über die Brüstung des Balkons hängen.
Allerdings muss dies auf eine Art und Weise geschehen, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können.
Zudem ist zu vermeiden, dass Nachbarn durch die Balkonbepflanzungen gestört oder beeinträchtigt werden.
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin musste eine Mieterin demnach ihre Balkonbepflanzungen so zurückschneiden, dass diese nicht mehr über die Brüstung des Balkons hängen.
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LG Berlin, 28.10.2002 - Az: 67 S 127/02
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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