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Blumenkästen außen am Balkon?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Mieter Blumenkästen an der Balkonaußenseite einbringen dürfte. Vorliegend sah der Mietvertrag hinsichtlich der Anbringung von Blumenkästen außen am Balkon einen Genehmigungsvorbehalt des Vermieters vor. Daher konnte hier der Vermieter die Entfernung der außen angebrachten Kästen verlangen. Schließlich ist grundsätzlich nur der Balkon, nicht aber der um diesen herum befindliche Raum mit vermietet. Daraus folgt, dass das Anbringen von Blumenkästen an der Balkonaußenseite nicht vom allgemeinen Mietgebrauch gedeckt ist, und somit aus sachlichen Gründen untersagt werden darf - zumindest dann, wenn wie vorliegend ein Genehmigungsvorbehalt vorgesehen ist. Zudem rechtfertigt auch die Gefahr des Herabstürzens der Kästen einen Entfernungsanspruch.

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LG Berlin, 20.05.2011 - Az: 67 S 370/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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