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Balkon: Pflanzen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auf dem Balkon dürfen Blumenkübel ebenso wie Blumenkästen und -töpfe aufgestellt werden. Blumenkästen sind ordnungsgemäß zu befestigen, so daß diese auch bei starkem Wind nicht abstürzen können. Auch darf eventuell auslaufendes Gießwasser nicht die Fassade oder andere Gebäudeteile oder gar Nachbarn beeinträchtigen. Kommt es zu Beschädigungen oder gar Verletzungen durch die Blumenkästen, so ist der Mieter schadensersatzpflichtig. Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen können Blumenkästen regelmäßig auch an der Balkonaußenwand angebracht werden (AG München - Az: 271 C 23794/00 sowie LG Hamburg - Az: 316 S 79/04).

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 17.04.2026)
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Martin BeckerDr. Jens-Peter VoßHont Péter Hetényi

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