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Blumenkästen außen am Balkon?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist zulässig, wenn Mieter Blumentöpfe oder Blumenkästen außen am Balkon befestigen, sofern diese derart befestigt sind, daß diese auch bei starkem Wind

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LG Hamburg - Az: 316 S 79/04


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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