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Blumenkästen außen am Balkon?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist zulässig, wenn Mieter Blumentöpfe oder Blumenkästen außen am Balkon befestigen, sofern diese derart befestigt sind, daß diese auch bei starkem Wind

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Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki