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Blumenkästen außen am Balkon?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist zulässig, wenn Mieter Blumentöpfe oder Blumenkästen außen am Balkon befestigen, sofern diese derart befestigt sind, daß diese auch bei starkem Wind

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LG Hamburg - Az: 316 S 79/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Erik, Oranienburg