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Blumenkästen außen am Balkon?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist zulässig, wenn Mieter Blumentöpfe oder Blumenkästen außen am Balkon befestigen, sofern diese derart befestigt sind, daß diese auch bei starkem Wind
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Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain
Verifizierter Mandant
Perfekt, wie immer. Vielen Dank.
Olaf Sieradzki