Betreiber einer privaten Wasserversorgungsanlage sind zu einer Untersuchung des
Trinkwassers auf Pflanzenschutzmittel verpflichtet. Im vorliegenden Fall wurde das Brunnenwasser u.a. von mehreren Personen benutzt.
In den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind die Untersuchungen angegeben, zu denen die Inhaber der Wasserversorgungsanlagen verpflichtet sind und für deren Kosten sie aufkommen müssen. Danach gehörten zu den Untersuchungs-Parametern auch die PSM-Wirkstoffe. Das Vorhandensein entsprechender Wirkstoffe habe aufgrund allgemeiner Untersuchungen für das Umfeld des Brunnens nicht sicher ausgeschlossen werden können.
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