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Dachlawinen - haftet der Eigentümer?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es gibt keine automatische Haftung des Eigentümers eines Hauses für Dachlawinen vom Hausdach. Es kann nicht vom Vermieter verlangt werden, Schnee vom Dach etwa vom Dachfenster aus zu beseitigen. Grundsätzlich müssen Dritte nicht vor Schneelawinen

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OLG Dresden, 17.07.1996 - Az: 8 U 696/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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