Es gibt keine automatische Haftung des Eigentümers eines Hauses für Dachlawinen vom Hausdach. Es kann nicht vom Vermieter verlangt werden, Schnee vom Dach etwa vom Dachfenster aus zu beseitigen. Grundsätzlich müssen Dritte nicht vor Schneelawinen
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OLG Dresden, 17.07.1996 - Az: 8 U 696/96
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