Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.730 Anfragen

Wer zahlt den Fahrzeugschaden bei einer Dachlawine?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall kam es zu einem Sachschaden i.H.v. mehr als 6000 Euro durch eine vom Dach abgerutschte "Schneelawine" an einem parkenden Pkw.

Da der Eigentümer nicht vor dieser Gefahr gewarnt hatte, musste er 50% des Schadens tragen.

Die restlichen 50% musste der Geschädigte tragen, da die Gefahr für ihn erkennbar war und er an einer ungefährlichen Stelle hätte parken können.

Dies gilt auch in normalerweise schneearmen Gegenden, in denen keine Anbringung von Schneefanggittern verlangt werden kann.

Bei ungewöhnlich starkem Schneefall ist der Eigentümer verpflichtet, vor der Gefahr durch "Schneelawinen" zu warnen.

Wohnt der Eigentümer nicht vor Ort, so sind Vorkehrungen dafür zu treffen, dass andere Personen die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht übernehmen.


LG Magdeburg, 10.11.2010 - Az: 5 O 833/10 - 170, 5 O 833/10

ECLI:DE:LGMAGDE:2010:1110.5O833.10.170.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.730 Beratungsanfragen

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.

Verifizierter Mandant

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

Verifizierter Mandant