Ist die Wohnung statisch geeignet, so ist der Mieter berechtigt, sein Klavier dorthin zu verbringen. Das Musizieren gehört zu den Gebrauchsrechten des Mieters und schließt neben der Unterbringung der hierfür erforderlichen Instrumente auch
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LG Frankfurt/Main, 03.06.2005 - Az: 2/11 T 36/05
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