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Mobilfunkantenne ist hinzunehmen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hält eine Mobilfunkantenne die vorgesehenen Grenzwerte ein, so hat ein Mieter keinen Unterlassungsanspruch auf Beseitigung gegen den Vermieter.
Es liegt in dieser Hinsicht kein Sachmangel vor.


BGH, 15.03.2006 - Az: VIII ZR 74/05

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