Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.586 Anfragen

Mietvertrag für Verbrauchserfassungsgeräte mit 10 Jahren Laufzeit

Mietrecht Lesezeit: ca. 19 Minuten

Wurde eine Laufzeit der Gerätemiete zur Messung, Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten derart vertraglich geregelt, dass die Laufzeit der Gerätemiete zunächst 10 Jahre beträgt und sich sodann erneut um 10 Jahre verlängert, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird, so ist dies aufgrund unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam, da der Kunde am Wechsel zu Mitbewerbern bzw. am Umstieg auf technische Neuerungen gehindert wird.

Hierzu führte das Gericht aus:

Es spricht Manches dafür, eine nicht durch Individualvereinbarung getroffene Regelung über eine Laufzeit des Mietvertrages für Erfassungsgeräte als nach § 309 Nr. 9 lit. a BGB unwirksam anzusehen. Zwar gilt diese Vorschrift ihrem Wortlaut nach nicht für Mietverträge. Der Senat neigt dazu, den Mietvertrag über Erfassungsgeräte und einen daneben abgeschlossenen, formal gesonderten Vertrag über die Auswertung und Abrechnung der Daten sachlich als einheitlichen Vertrag anzusehen, dem insgesamt durch den Vertrag über die Auswertung und Abrechnung der Daten das Gepräge gegeben ist; die Aufteilung in zwei Verträge stellte sich dann als Umgehungsgeschäft (§ 306 a BGB) dar, indem der Verbraucher durch die Länge des Mietvertrags bestimmt werden soll, auch den Abrechnungsvertrag faktisch über die nach § 309 Nr. 9 lit. a BGB höchstzulässige bindende Vertragslaufzeit von zwei Jahren fortzuführen. Eine solche Unwirksamkeit ist für die Konstellation eines Mietvertrages mit gleichzeitig abgeschlossenem Wartungs- und Abrechnungsvertrag anerkannt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant