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Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Duldungs- oder Zustimmungsanspruch des Mieters zur Anbringung einer Funkantenne auf dem Dach besteht nicht, wenn mietvertraglich vereinbart wurde, daß eine schriftliche Einwilligung des Vermieters erforderlich ist und diese vor Anbringung nicht eingeholt wurde.

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BayObLG, 19.01.1981 - Az: Allg. Reg. 103/80


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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