Da es keine allgemeine Rechtspflicht für Hauseigentümer gibt, Passanten vor herabfallenden Schneemassen zu schützen, müssen diese nicht zwangsläufig für Schäden haften, die durch eine Schneelawine verursacht werden, die vom Dach ihres Hauses abgeht. Ist die Wetterlage bekannt, müssen Passanten damit rechnen, daß vom Dach Schnee herabfallen kann.
AG Erfurt - Az: 214 C 3799/98
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.