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Ablesetermin der Heizkosten wegen Urlaub verschieben?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verschiebt ein Mieter den angekündigten Termin für die Ablesung der Heizkosten, weil er in dieser Zeit im Urlaub ist, und vereinbart er deshalb einen neuen Termin, so darf ihm der Vermieter in der Heizkostenabrechnung keine Gebühren für die Verschiebung in Rechnung stellen.

Wegen eines kurzen Urlaubs muss der Mieter auch keinen Schlüssel bei Nachbarn oder bei der Verwaltung hinterlegen.


AG Hamburg, 28.12.1995 - Az: 37 b C 1128/95


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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