Die Errichtung einer Parabolantenne zur Ermöglichung des Empfangs von Rundfunkprogrammen ist von dem Grundrecht der Informationsfreiheit geschützt. Dieses gewährleistet, daß sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichtet werden kann. Dies umfaßt Hörfunk- und Fernsehsendungen die in Deutschland empfangen werden können.
BVerfG, 24.01.2005 - Az: 1 BvR 1953/00
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