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Errichtung einer Parabolantenne – von Informationsfreiheit geschützt

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Errichtung einer Parabolantenne zur Ermöglichung des Empfangs von Rundfunkprogrammen ist von dem Grundrecht der Informationsfreiheit geschützt. Dieses gewährleistet, daß sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichtet werden kann. Dies umfaßt Hörfunk- und Fernsehsendungen die in Deutschland empfangen werden können.


BVerfG, 24.01.2005 - Az: 1 BvR 1953/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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