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Kinderwagen notfalls im Hausflur abstellen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muss das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoss erlaubt werden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Hausbesitzer eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt.

Das Gericht entschied dagegen, da den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen".


AG Frankfurt/Main, 23.04.1997 - Az: 33 C 361/97-27


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg