Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.396 Anfragen

Grillen mit Holzkohle: nur drei mal monatlich mit Vorankündigung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Das Grillen mit Holzkohle einzelner Wohnungseigentümer kann aufgrund der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf drei Mal pro Monat in der Grillsaison März-Oktober beschränkt werden. Die verschiedenen Eigentümer waren hier einer besonderen räumlichen Nähe (Entfernung der Fenster von fünf bis sechs Metern zum Grill) ausgesetzt, so dass die Belästigung stärker ausfiel, insbesondere bei geöffneten Fenstern.

Das Grillen muss zudem 24 Stunden vorher angekündigt werden, damit die Nachbarn sich entsprechend vorbereiten können.

Die Anzahl der zulässigen Grillaktivitäten ist auf alle Eigentümer zu verteilen, so dass sich vorliegend bei sechs Eigentümern eine Quote von vier Grillunternehmungen pro Eigentümer und Jahr ergibt.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Seit 2007 schwelt ein Streit zwischen den Klägern und den anderen Wohnungseigentümer über die auf dem Grundstück erlaubte Grillfrequenz. Das Objekt weist sechs Einheiten auf. Die klägerische Einheit befindet sich im 1. Stockwerk über derjenigen des Beklagten auf einer Endseite des Gebäudes. Früher ging es (auch) um verschiedene Grillaktivitäten der Wohnungseigentümer auf der Terrasse. Inzwischen findet das streitgegenständliche Grillen an der Giebelwand des Hauses statt.

Im Mai 2010 wurde auf Initiative der Kläger ein Antrag zur Änderung der Hausordnung zu Beschluss gestellt. Danach sollte es jedem Wohnungseigentümer aufgegeben werden, etwaiges Grillen 48 Stunden zuvor anzuzeigen. Für jede Einheit sollten sich die Grillaktivitäten auf höchstens fünf Mal im Jahr begrenzen. Der Beschluss wurde nicht angenommen. Im Jahre 2011 grillte der Beklagte 11 Mal, im Jahre 2012 13 Mal. Es wird jeweils Holzkohle verwendet.

Die Kläger fühlen sich durch die Grillaktivitäten der Miteigentümer belästigt. Sie stehen auf dem Standpunkt, bei der gegebenen räumlichen Nähe sei sowohl eine vorherige Ankündigung des Grillens erforderlich, wie eine anzahlmäßige Begrenzung.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Halle/Saale, 11.12.2012 - Az: 120 C 1126/12

ECLI:DE:AGHALLE:2012:1211.10C1126.12.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant