Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.557 Anfragen

Grillverbot per Hausordnung zulässig?

Mietrecht Lesezeit: ca. 10 Minuten

Im vorliegenden Fall war nach einen WEG-Beschluss die Hausordnung ergänzt worden - nun sollte das Grillen mit offener Flamme verboten sein.

Einer der Eigentümer war hiermit nicht einverstanden und klagte gegen den Beschluss, da nun der auf der Dachterrasse errichtete Grill nicht mehr nutzbar sei. Dieser Umstand sei nicht berücksichtigt worden. Ebenfalls sei auch eine zahlenmäßige Beschränkung des Grillens möglich und ausreichend gewesen.

Das Gericht enttäuschte den Kläger - die Aufnahme eines Grillverbots in der Hausordnung war zulässig.

Es war unerheblich, ob auch eine zahlenmäßige Beschränkung möglich gewesen wäre und auch auf die Frage, ob das Grillen mittels einer offenen Flamme auf der Dachterrasse sich im Rahmen des § 14 Nr. 1 WEG bewegte war unerheblich.

Welche Regelungen konkret in einer Hausordnung enthalten sind, steht nämlich im Ermessen der Wohnungseigentümer. Ein Grillverbot ist zum Zwecke des Feuerschutzes und zur Vermeidung von Rauch möglich.

Der Umstand, dass der Grill der Kläger bereits errichtet war, führte nicht dazu, dass schutzwürdige Belange dem Verbot entgegenstehen. Zwar muss ein Mehrheitsbeschluss schutzwürdige Belange der Wohnungseigentümer grundsätzlich berücksichtigen, jedoch nur bei Abänderungen einer bestehenden Hausordnung.

Vorliegend war aber eine Ergänzung erfolgt, was jederzeit durch Mehrheitsbeschluss zulässig ist. Kein Eigentümer darf darauf vertrauen, dass die Hausordnung unveränderbar bleibt.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG München I, 10.01.2013 - Az: 36 S 8058/12 WEG

ECLI:DE:LGMUEN1:2013:0110.36S8058.12WEG.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant