Im vorliegenden Fall ging es um einen Grillkamin, der sich auf dem Grillplatz nebst Tisch und zwei Bänken, drei hölzernen Wagenrädern und einer Pergola direkt vor dem Fenster eines Wohnungseigentümers befand. Die betroffenen Eigentümer wollten, dass der Platz beseitigt wird und die Gegenstände entfernt werden. Die anderen Eigentümer wollten hierzu keine Zustimmung erteilen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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