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Wem gehören vom Mieter eingepflanzte Sträucher oder Bäume?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn Mieter im mitgemieteten Garten Bäume oder Sträucher pflanzen, so erlangt der Eigentümer des Grundstücks das Eigentum an den Pflanzen. Daher haben die Mieter auch keinen Schadensersatzanspruch wegen einer Eigentumsbeeinträchtigung, wenn die Pflanzen beschädigt werden (vorliegend: Beschnitt 30 Jahre alter Rhododendrensträucher durch den Eigentümer einer Souterrainwohnung im selben Haus).

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OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - Az: 22 U 161/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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