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Ernte im gemieteten Garten

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Garten zusammen mit der Hauptmietsache vermietet, so ist der Mieter zur uneingeschränkten Nutzung berechtigt. Stehen im Garten nun Obstbäume oder Beerensträucher, so darf er diese auch abernten. Der Vermieter kann hierdrauf keinen Anspruch geltend machen - das würde den geschützten Mietgebrauch in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen. Ein anderes gilt nur für den Fall, dass Mieter und Vermieter ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.


AG Leverkusen, 14.12.1993 - Az: 28 C 277/93

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