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Unwirksame Schönheitsreparaturklausel - Instandhaltungspflicht des Vermieters!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Enthält ein gewerblicher Mietvertrag eine starre Fristenregelung hinsichtlich der Schönheitsreparaturen, so ist die Schönheitsreparaturklausel insgesamt unwirksam. An die Stelle der unzulässigen Klausel tritt in diesem Fall die gesetzliche Instandhaltungspflicht des Vermieters; eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht in Betracht.


OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - Az: I-10 U 102/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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