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Renovierungsfristen aufweichbar

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die nachfolgende Klausel entspricht nach Ansicht des BGH der Billigkeit, da ohne tatsächlichen Renovierungsbedarf keine Schönheitsreparaturen gefordert werden:

"Lässt in besonderen Ausnahmefällen
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