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„Vollständig Renoviert“ - was bedeutet das?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Individualvereinbarung im Mietvertrag, mit der der Mieter verpflichtet wird, die Wohnung „vollständig renoviert“ zurückzugeben, kann nicht derart interpretiert werden, daß auch dort zu renovieren ist, wo dies objektiv nicht erforderlich ist.


AG Bergheim, 22.12.1995 - Az: 27 C 36/95


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Andreas Thiel, Waldbronn
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