Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.056 Anfragen

Sozialhilfe für Schönheitsreparaturen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Sozialämter müssen Hilfsbedürftigen unter Umständen auch die Kosten für Wohnungsrenovierungen ersetzen. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin können auch die Aufwendungen für Schönheitsreparaturen zu den Sozialhilfeleistungen gehören. Voraussetzung sei aber, daß der Sozialhilfeempfänger zu der Renovierung durch den Mietvertrag verpflichtet sei, hieß es in dem Urteil.


BVerwG, 30.04.1992 - Az: 5 C 26.88

Quelle: Focus Online

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant