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Sozialhilfe für Schönheitsreparaturen
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenDie Sozialämter müssen Hilfsbedürftigen unter Umständen auch die Kosten für Wohnungsrenovierungen ersetzen. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin können auch die Aufwendungen für Schönheitsreparaturen zu den Sozialhilfeleistungen gehören. Voraussetzung sei aber, daß der Sozialhilfeempfänger zu der Renovierung durch den Mietvertrag verpflichtet sei, hieß es in dem Urteil.
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Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg