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Sozialhilfe für Schönheitsreparaturen
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenDie Sozialämter müssen Hilfsbedürftigen unter Umständen auch die Kosten für Wohnungsrenovierungen ersetzen. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin können auch die Aufwendungen für Schönheitsreparaturen zu den Sozialhilfeleistungen gehören. Voraussetzung sei aber, daß der Sozialhilfeempfänger zu der Renovierung durch den Mietvertrag verpflichtet sei, hieß es in dem Urteil.
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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG