Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Für Verschleiß nicht zahlen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Mietvertrag soll regeln, was der Mieter darf und was nicht. Doch längst nicht alle Klauseln, die Wohnungseigentümer in den Vertrag setzen bzw. die in Formularen vorgedruckt sind, sind auch rechtens. So hieß es zum Beispiel im früheren Formularvertrag des Münchner Haus- und Grundbesitzervereins: "Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses auf seine Kosten notwendig werdende Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Klosettspüler, Abflüsse, Öfen, Herde, Heizungs- und Kochgeräte, Boiler und dergl. in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten und zerbrochene Glasscheiben zu ersetzen." Das Bayerische Oberste Landesgericht betrachtete den ersten Teil des Satzes, der die Schönheitsreparaturen regelt, als verständlich und daher wirksam. Die Verpflichtung, von der Lichtanlage bis zum Boiler alles zu erhalten bzw. zu ersetzen, sei jedoch eine "unangemessene Benachteiligung des Mieters" und daher unwirksam.


BayObLG - Az: RE-Miet 1/96

Quelle: Berliner Mieterbund


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg