Isolierglasfenster eingebaut - Vermieter muß auf neue Anforderungen an Heiz- und Lüftungsverhalten hinweisen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat ein Vermieter Isolierglasfenster in der Mietswohnung eingebaut, so muß der Mieter auf die neuen Anforderungen an dessen Heiz- und Lüftungsverhalten im veränderten Raumklima