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Isolierglasfenster eingebaut - Vermieter muß auf neue Anforderungen an Heiz- und Lüftungsverhalten hinweisen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Vermieter Isolierglasfenster in der Mietswohnung eingebaut, so muß der Mieter auf die neuen Anforderungen an dessen Heiz- und Lüftungsverhalten im veränderten Raumklima

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LG München I, 08.03.2007 - Az: 31 S 14459/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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