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Endrenovierungsklausel kann unwirksam sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird dem Mieter eine turnusgemäße Schönheitsreparatur sowie eine Endrenovierung bei Beendigung des Mietverhältnisses aufgebürdet, so hat die Summierung zur Folge, daß eine übermäßige Benachteiligung des Mieters vorliegt.

In der Folge ist diese vertragliche Vereinbarung unwirksam, so daß der Mieter zu keinerlei Renovierungsarbeiten verpflichtet ist.


BGH, 25.06.2003 - Az: VIII ZR 335/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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