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Betriebskostenabrechnung und die Umlagefähigkeit der Gartenpflegekosten

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Müssen Sträucher und Bäume aufgrund von Alter, Witterungs- und Umwelteinflüssen entfernt werden, so sind die hierfür angefallenen Kosten über die Gartenpflegekosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umwälzbar. Auch die Instandhaltungskosten für die Gartengeräte sind umlagefähig.


AG Rheine, 27.06.2006 - Az: 4 C 118/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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