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Betriebskostenabrechnung und die Umlagefähigkeit der Gartenpflegekosten

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Müssen Sträucher und Bäume aufgrund von Alter, Witterungs- und Umwelteinflüssen entfernt werden, so sind die hierfür angefallenen Kosten über die Gartenpflegekosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umwälzbar. Auch die Instandhaltungskosten für die Gartengeräte sind umlagefähig.


AG Rheine, 27.06.2006 - Az: 4 C 118/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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