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Belegeinsicht bei Zweifeln an der Nebenkostenabrechnung - wie weit muss der Mieter reisen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall zweifelte ein Mieter seine Nebenkostenabrechnung - die Nachzahlung von fast 1200 € erschien ihm zu hoch.

Die Hausverwaltung überprüfte die Abrechnung und die Nachzahlung schmolz auf gut 100 € ein.

Der Mieter zweifelte jedoch weiter und forderte eine Belegeinsicht und bot 0,25 € pro Kopie Kostenersatz an. Hier stellte die Verwaltung sich quer und forderte 0,50 € pro Kopie (und zwar per Vorkasse) und bot alternativ die Einsicht vor Ort an.

Das Problem:

der Mieter wohnte in Halle, die Hausverwaltung saß in Leipzig. Diese Reise von knapp 32 km Luftlinie (Fahrtstrecke ca. 45 km) wollte der Mieter nicht auf sich nehmen und zahlte die Nachforderung nicht.

Konsequenterweise wurde der Mieter nun auf Zahlung verklagt, wobei die Verwaltung eine Niederlage erlitt.

Das Gericht befand, dass dem Mieter vorliegend ein Zurückbehaltungsrecht zustand, bis die Überprüfung der Abrechnung ermöglicht werde. Der Mieter hatte nämlich einen Anspruch auf Übermittlung von Fotokopien, da ihm nach Treu und Glauben die Einsichtnahme in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden konnte.

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AG Halle/Saale, 20.02.2014 - Az: 93 C 2240/13

ECLI:DE:AGHALLE:2014:0220.93C2240.13.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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