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Gutachten für Mieterhöhung - Als Nebenkosten auf den Mieter umlegbar?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Sachverständigengutachten zur Begründung einer Mieterhöhung eingeholt, so kann der Vermieter diese Kosten nicht über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Hierbei

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LG Mainz, 20.01.2004 - Az: 3 T 16/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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