Wurde ein Sachverständigengutachten zur Begründung einer Mieterhöhung eingeholt, so kann der Vermieter diese Kosten nicht über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Hierbei
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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...