Gutachten für Mieterhöhung - Als Nebenkosten auf den Mieter umlegbar?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde ein Sachverständigengutachten zur Begründung einer Mieterhöhung eingeholt, so kann der Vermieter diese Kosten nicht über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Hierbei