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Bei Zahlungsrückstand Wasser abstellen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter darf einem Mieter nicht das Wasser abstellen, auch dann nicht, wenn dieser sich mit den Nebenkostenzahlungen erheblich im Verzug befindet. Die Zahlungsansprüche

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LG Göttingen, 07.03.2003 - Az: 5 T 282/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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