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Bei Zahlungsrückstand Wasser abstellen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter darf einem Mieter nicht das Wasser abstellen, auch dann nicht, wenn dieser sich mit den Nebenkostenzahlungen erheblich im Verzug befindet. Die Zahlungsansprüche

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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R.Münch, Langenfeld