Betriebskosten nicht gezahlt – Wasser und Heizung abstellen?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist der Mieter mit den Zahlungen der laufenden Betriebskosten im Verzug, so steht dem Vermieter kein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht zu. Die Wasserversorgung