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Betriebskosten nicht gezahlt – Wasser und Heizung abstellen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Mieter mit den Zahlungen der laufenden Betriebskosten im Verzug, so steht dem Vermieter kein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht zu. Die Wasserversorgung

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