Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Trotz Vorauszahlung kein Gas und Strom

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Unter Umständen können selbst regelmäßige Vorauszahlungen nicht vor dem Abstellen von Gas, Strom oder auch Wasser schützen.
Es ist entscheidend, ob ein Lieferstop gegenüber dem Mieter berechtigt war. Im zu entscheidenden Fall wurden Gas-, Wasser- sowie Stromlieferung im Winter gestoppt, da der Vermieter im erheblichen Maße mit den Zahlungen in Rückstand geraten war. Die Mieter zahlten jedoch pünktlich (an den Vermieter) und wollten nunmehr erreichen, per einstweiliger Verfügung Zugang zu den besagten Versorgungsnetzen zu  erhalten.
Auch angesichts der erheblichen Beeinträchtigung der Mieter sah das Gericht den Fortbestand des Leistungsverweigerungsrechtes für den Versorger. Dieses könne nur umgangen werden, indem die Mieter gesamtschuldnerisch für die Rückstände einstehen und die Begleichung sicherstellen.
Es bleibt dem Mieter jedoch das Recht der Kündigung, da die vorhandenen Umstände einen Kündigungsgrund darstellen würden.


LG Neuruppin - Az: 4S 287/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant