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Nicht zugelassene Plomben: Können die Heizkosten gekürzt werden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurden nicht zugelassene Plomben an Heizkostenverteilern verwendet, so kann dies zu einer Kürzung der Heizkostenabrechnung führen.

Der Einsatz nicht zugelassener Plomben ist verboten, es dürfen nur Plomben verwendet werden, die entspr. § 5 Heizkostenverordnung zugelassen sind.

Nach § 12 Heizkostenverordnung kann daher pauschal 15% des abgerechneten Betrages einbehalten werden.


OLG Nürnberg - Az: 3 U 1337/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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