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Heizkosten einfach nach Durchschnitt berechnen?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist unzulässig, zur Heizkostenermittlung einfach den Durchschnittsverbrauch aller abgelesenen Wohnungen eines Hauses anzusetzen. Ein entsprechender Eigentümerbeschluß ist ungültig, da diese Vorgehensweise nicht der Heizkostenverordnung entspricht - es
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