Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.249 Anfragen
Wer muß die Heizkostenabrechnung erstellen?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Heizkostenabrechnung muß an den Mieter gerichtet sein und vom Vermieter kommen.
Wenn die Abrechnung von einer Fremdfirma im Auftrag der Hausverwaltung erfolgt, so ist diese nicht bindend, wenn die Abrechnung an die Hausverwaltung addressiert ist und keine Verbindung zur jeweiligen Mietwohnung ersichtlich ist.
Im vorliegenden Fall hatte die Hausverwaltung die Abrechnungen lediglich an die Mieter weitergegeben.
Es bestand somit kein Anspruch auf Nachzahlungen, da die formalen gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind.
LG Berlin, 08.09.2000 - Az: 63 S 562/99
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus tz.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.
Ich werde das Online verfahren ...