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Betriebskostenabrechnung mit Abkürzungen kann zulässig sein!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Grundsätzlich muss eine Betriebskostenabrechnung auch ohne betriebswirtschaftliche oder juristische Kenntnisse verständlich und nachvollziehbar sein - sonst ist sie unwirksam. Dennoch können u.U. Abkürzungen in der Abrechnung verwendet werden, dies sollte jedoch mit Bedacht geschehen, auch wenn es dem Mieter zuzumuten ist, bei nicht verstanden Abkürzungen den Vermieter gezielt zu fragen und um Erläuterung oder Zusendung von Unterlagen zu bitten.
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