Hat der Vermieter eine Mietswohnung die Betriebskostenabrechnung nicht fristgerecht erstellt und muss er daher bei beendetem Mietverhältnis die Betriebskostenvorauszahlungen zurückerstatten, so gerät er erst dann in Zahlungsverzug, wenn der Mieter die Rückzahlung auch tatsächlich angemahnt hat.
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AG Iserlohn, 17.07.2012 - Az: 43 C 112/12
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