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Betriebskosten nicht fristgerecht abgerechnet - wer sein Geld zurück will, muss mahnen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Vermieter eine Mietswohnung die Betriebskostenabrechnung nicht fristgerecht erstellt und muss er daher bei beendetem Mietverhältnis die Betriebskostenvorauszahlungen zurückerstatten, so gerät er erst dann in Zahlungsverzug, wenn der Mieter die Rückzahlung auch tatsächlich angemahnt hat.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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