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Betriebskosten nicht fristgerecht abgerechnet - wer sein Geld zurück will, muss mahnen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Vermieter eine Mietswohnung die Betriebskostenabrechnung nicht fristgerecht erstellt und muss er daher bei beendetem Mietverhältnis die Betriebskostenvorauszahlungen zurückerstatten, so gerät er erst dann in Zahlungsverzug, wenn der Mieter die Rückzahlung auch tatsächlich angemahnt hat.

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AG Iserlohn, 17.07.2012 - Az: 43 C 112/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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