Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.948 Anfragen

Reparatur als Betriebskosten?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auf Mieter können die Kosten eines Vollwartungsvertrages für einen Fahrstuhl lediglich zur Hälfte umgelegt werden, obwohl der Mieter mietvertraglich verpflichtet war, die "Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Aufzuges inklusive Wartungsdienst" zu zahlen. Begründet wurde dies vom Gericht dadurch, daß ein Vollwartungsvertrag auch Reparaturarbeiten beinhaltetet, so daß die Kosten nicht in vollem Umfang weitergegeben werden dürfen. Der Reparaturanteil ist zu von den Wartungskosten abzuziehen, das Gericht schätzte den Abzugsbetrag auf 50%.


LG Duisburg - Az: 13 S 265/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.948 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen