- Mietrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 396.659 Anfragen
Umlegbarkeit von Wartungskosten für einen Aufzug und eine Wasserpumpe
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassenNach ständiger Rechtsprechung des BGH können die
Wartungskosten für einen Aufzug auf die Mieter umgelegt werden. Auch ist die Wartung einer Aufzugsanlage zweimal im Jahr nicht zu beanstanden in Anbetracht des erheblichen Gefahrenpotentials einer fehlerhaften Anlage.
Die Umlage der Kosten für die Wartung einer Pumpe ist nicht zu beanstanden. Es erscheint durchaus plausibel dass die Pumpenwartungskosten unter § 3 Abs. 3 Ziff. 3 (
Kosten der Entwässerung) des
Mietvertrages zu subsumieren sind. Dabei handelt es sich im Übrigen um eine regelmäßig in Betriebskostenabrechnungen vorkommende Position, die dem Bereich der Wassergewinnung bzw. Entwässerung zuzuordnen ist.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.659 Beratungsanfragen
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant