Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 402.962 Anfragen
Betriebskosten: Anspruch auf Übersendung von Kopien
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Mieter hat vor Zahlung von Betriebskostennachzahlungen einen Anspruch auf Belegeinsicht.
Sofern der Mieter mittlerweile weit entfernt wohnt (vorliegend war der Mieter von Rheine nach Berlin gezogen, die Entfernung betrug somit mehr als 450 km), besteht an Anspruch auf Zusendung an den Wohnsitz.
Übersendet der Vermieter keine Belege, besteht auch kein Zahlungsanspruch. Bis zum Nachweis der entsprechenden Kosten durch Übersendung der Belege steht dem (ehemaligen) Mieter ein Zurückbehaltungsrecht zu.
AG Rheine, 13.12.2022 - Az: 10 C 156/22
ECLI:DE:AGST3:2022:1213.10C156.22.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen