Hierzu gehören die Kosten der Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe. Weiterhin umfasst sind die Strom- und Wartungskosten für die Pumpe. Nicht umlagefähig sind die gemeindlichen Kanalanschlussgebühren.