- Firmen / Gewerbe
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.284 Anfragen
Wenn Geld statt Schönheitsreparaturen verlangt wird: Muss der Mieter zahlen?
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 12 Minuten
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenWenn der Mieter zur Durchführung von
Schönheitsreparaturen verpflichtet ist und der Vermieter stattdessen einen Ausgleich in Geld verlangt, weil er die Mietwohnung nach dem Auszug des Mieters umbauen möchte, muss der Mieter zahlen, auch wenn er die Schönheitsreparaturen trotzdem vornimmt.
Nach der Rechtsprechung kann der Vermieter einen Ausgleich in Geld verlangen, wenn vereinbarte Schönheitsreparaturen durch einen nach Vertragsende vorgesehenen Umbau überflüssig würden. Wenn dem Mieter diese Absicht vom Vermieter mitgeteilt wird, kann er die Zahlungspflicht nicht dadurch abwenden, dass er trotzdem renoviere.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg