Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.808 Anfragen

Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten ist nicht vertraglich verlängerbar!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich um eine für den Mieter nachteilige Vereinbarung i.S.d. § 556 Abs. 4 BGB, wenn eine Verlängerung des Abrechnungszeitraums für die Betriebskosten über ein Jahr hinaus vereinbart wird.

Die Vereinbarung ist daher unwirksam.


LG Bremen, 14.02.2006 - Az: 6 T 34/06

ECLI:DE:LGHB:2006:0214.6T34.06.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg